Im Rahmen der Krankenpflege bei dem Patienten zu Hause, nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V), gehört die Grundpflege zu einem Paket aus Leistungen, das Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gewährleistet. Die Leistung der Grundpflege für pflegebedürftige Personen durch die Pflegeversicherung schließt Leistungen ein wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Wir helfen den pflegebedürftigen Menschen bei ihren Grundverrichtungen. Generell sollen Eigenständigkeit und Kommunikation des Patienten gefördert werden. Auch diese Ziele versuchen wir in der ambulanten Intensivpflege umzusetzen.
Im Bereich der Körperpflege:
Im Bereich der Ernährung:
Im Bereich der Mobilisation:
Generell sollte es immer das Ziel der Grundpflege sein, die pflegebedürftige Person dabei zu unterstützen, so gut wie möglich die Dinge alleine zu schaffen: Essen, trinken, sich an- oder ausziehen oder alleine auf die Toilette gehen. Auch im Bereich er Intensivpflege ist es unsere Ziel, den Patienten soweit wie möglich darin zu unterstützen, sich eine gewissen Eigenständigkeit und Würde zu bewahren. Wir fördern unsere Patienten darin, so viel wie möglich selbst zu schaffen.